Honorar

Das Honorar setzt sich in der Regel aus den Kosten für die geleisteten Einsatzstunden, dem Fahrzeugaufwand, Aufwände für diverse Recherchen/Datenbankabfragen, allfälligen Spesen sowie einem Organisationsbeitrag zusammen. 

 

Tagstundensatz*

08:00 - 18:00 Uhr                        €  70,00 netto / €  84,00 inkl. 20% MwSt

Berufsdetektiv, Assistent

 

Nachtstundensatz*

18:00 -  08:00 Uhr sowie

Sa., So u. FT                               €  80,00 netto / €  96,00 inkl. 20% MwSt

Berufsdetektiv, Assistent

 

Fahrzeugaufwand pro eingesetztes Fahrzeug**

Kilometergeld                             €   1,20 netto / €    1,44 inkl. 20% MwSt 

Fahrzeugbereitstellung/Std.         €  10,00 netto / €  12,00 inkl. 20% MwSt 

 

Organisationsbeitrag

Für das Aktenstudium, der Einsatzplanung und dem schriftlichen Bericht kommt eine Organisationspauschale zur Verrechnung: 

10% vom Gesamthonorar, mind. € 250,00 netto / € 300,00 inkl. 20% MwSt 

 

Barauslagen

Auftragsbezogene Barauslagen (Eintrittskarten, Restaurantrechnungen, Parkgebühr, Verwaltungsübertretungen, ect.) gehen zuschlagsfrei zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

*   Pro Einsatz/Mann werden 3 Mindesteinsatzstunden in Rechnung gestellt.

** Der Fahrzeugaufwand wird ab/bis Firmenstandort (1030 Wien) verrechnet.

 

Alle zeitbezogenen Aufwände werden auf volle 15 Minuten gerundet.

Es gelten die AGB.

Pauschalen

Der Einsatz spezieller technischer Hilfsmittel muss im Einzelfall besprochen werden und wird in Regel pauschal verrechnet.

 

Kriminaltechnische Hilfsmittel               

nach Aufwand und Vereinbarung 

 

Gutachten (z.B. DNA-Gutachten)            

nach Aufwand und Vereinbarung

 

Abhörschutz (Sweep)                             

nach Aufwand und Vereinbarung

 

Fahrzeugortungsgerät pro Tag

und Gerät inkl. Auswertung €  100,00 netto / €  120,00 inkl. 20% MwSt

 

Datenbankenrecherche

pro Person/Firma           

                                             €  250,00 netto / €  300,00 inkl. 20% MwSt

 



Bereitschaft

Bereitschaftszeiten (Rufbereitschaft) stellen eine Ausnahme der Stundensätze dar. Es gelangen hier nur 50% des gültigen Stundensatzes zur Verrechnung.

 

Auslandseinsätze

Für Einsatzstunden im Ausland kommt ein Zuschlag von 50% (innerhalb der EU) bzw. von 100% (außerhalb der EU) zur Anwendung.

 

Personenschutz

Stundensätze für Personen- bzw. Begleitschutz hängen vom Gefährdungspotential ab und werden daher gesondert vereinbart.

Honorarsätze Stand 10_22.pdf
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