Honorar/AGB

Übersichtliche Honorargestaltung

Klare Verhältnisse sind für mich auch in der Honorargestaltung selbstverständlich. Daher können Sie hier die Honorarsätze ansehen, sodass Sie während des gesamten Auftragsgeschehens einen Überblick über die laufenden Kosten haben. Das Honorar ist vom Streitwert, von Gesamtumsatz und von Ihrem persönlichen Einkommen unabhängig.

 

Üblicherweise setzt sich mein Honorar aus dem Stundensatz, der Fahrzeugbeistellung, der Miete für Technik, den Barauslagen und dem Organisationsbetrag zusammen. Alle diese Aufwendungen werden in einem detaillierten Kostenverzeichnis aufgeschlüsselt und dem Abschlussbericht beigelegt. Akontozahlungen unterliegen der jeweiligen Vereinbarung.

 

Der finanzielle Aufwand einer Detektivarbeit variiert, abhängig von der Art und vom Umfang der getätigten Leistungen. Diesbezüglich sind taktisch richtig gesetzte Ermittlungsschritte der entscheidende Faktor um die Kosten nicht ausufern zu lassen.

 

Ein Kostenlimit kann grundsätzlich immer vereinbart werden. Ein Pauschalhonorar ist - abhängig vom Auftragsgegenstand - im Einzelfall möglich.

 

Auf Basis einer Erstberatung kann ich Ihnen einen seriösen, auf Ihren Fall zugeschnittenen Kostenrahmen nennen. Die Kosten für dieses Erstgespräch betragen EUR 180,- (inkl. 20% MwSt.) welche bei Auftragserteiltung vom Gesamthonorar abgezogen werden.  

 

Rückforderungen

Gemäß § 1295 ABGB kann in den meisten Fällen aus dem Titel des Schadenersatzrechtes das gerechtfertigte Detektivhonorar vom Schädiger/Verursacher zurückgefordert werden. Detektivhonorare sind daher eine sinnvolle Investition zur Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche.

Neben den üblichen Zahlungsarten werden auch folgende akzeptiert: